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Bauvertragsrecht 2018: Rosige Zeiten für Bauherren?

Rund ums Handwerk

07. April 2018

Der private Bau in Deutschland boomt und auf Handwerkerplattformen wird deutlich: die Baubranche kann sich vor Aufträgen kaum retten. Um die Rechte privater Bauherren zu stärken, hat der Gesetzgeber nun wichtige Weichen im Bauvertragsrecht gestellt.

Bauboom in Deutschland: Handwerker finden auf Handwerkerplattformen

Waren im Jahr 2016 mehr als 375.300 Baugenehmigungen in der gesamten Bundesrepublik erteilt worden, so sank die Zahl der Bauanträge in 2017 zwar um 7,3 % auf rund 348.200. Doch gerade im privaten Wohnbau blieben die Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser mit über 95.500 (2016) beziehungsweise knapp 91.000 (2017) weiterhin auf einem sehr hohen Stand. Fördern niedrige Darlehenszinsen den Bauboom, so steht dem Traum vom Eigenheim in Deutschland ein Baugewerbe gegenüber, das auf Monate im Voraus ausgelastet ist.

Bauherren, wirsindhandwerk.de, Bauvertragsrecht 2018 im Handwerk

Es verwundert daher kaum, dass die Mehrheit der privaten Bauherren intensiv auf Handwerkerplattformen nach Handwerkerbewertungen und Erfahrungsberichten recherchiert bevor sich fast 90 % von ihnen für einen Betrieb entscheiden, der alles selbst koordiniert und damit schlüsselfertig baut. Doch bevor es mit dem Bau überhaupt losgehen kann, stehen die Vertragsaushandlungen. Gerade private Bauherren, die keinerlei Bauerfahrung und Baufachwissen mitbringen, haben es hier sehr schwer, auf einschlägigen Handwerkerplattformen kompetente Handwerker zu finden und mit diesen Verträge auszuhandeln, die auch tatsächlich schnell, seriös und fachgerecht ins Eigenheim führen. Der Verband Privater Bauherren (VPB) freut sich daher umso mehr, dass seit dem 1. Januar 2018 Gesetze in Kraft sind, die zum Abbau von Machtgefällen zwischen Handwerk und privaten Bauherren effektiv beitragen. Hier die wichtigsten Punkte, die Ihnen als Häuslebauer 2018 mehr Rechtsicherheit bei Bauverträgen garantieren:

1. Erweitertes Rücktrittsrecht

Vielleicht kennen Sie das ja: Im Eifer der Verhandlungen sagen Sie Dinge zu, die Sie schon ein paar Tage später zweifeln lassen. Um Ihnen sowohl mehr Zeit für die Entscheidungsfindung als auch für die Auffindung eventueller anderer Bauunternehmen auf einschlägigen Vergleichs- und Handwerkerplattformen zu gewähren, wird das Rücktrittsrecht nun auf 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung ausgeweitet. Das verschafft Ihnen die nötige Muse, um Ihre Entscheidung nachhaltig revidieren zu können.

2. Garantierter Einzugstermin

Die bisherige Mietwohnung ist gekündigt und über die Handwerkerplattform ist auch schon ein günstiges Umzugsunternehmen beauftragt, doch das zukünftige Eigenheim ist noch immer eine unbewohnbare Baustelle. Damit Sie diese Erfahrung nicht machen müssen, hat der Gesetzgeber nun an den Stellschrauben der Fertigstellung gedreht und Bauunternehmen die Pflicht auferlegt, den garantierten Zeitpunkt des Einzugs schon bei Vertragsbeginn verbindlich festzusetzen.

3. Aushändigung der ausführlichen Baubeschreibung vor Vertragsschluss

Damit Sie die Angebote unterschiedlicher Schlüsselfertigbauer auf Handwerkerportalen und Handwerkerplattformen transparent miteinander vergleichen können, ist jedes Bauunternehmen dazu verpflichtet Ihnen eine ausführliche Baubeschreibung schon vor Vertragsschluss auszuhändigen. Diese muss zudem alle relevanten Angaben enthalten, die von Gesetzeswegen zur Beantragung von Fördermitteln oder Auflagen benötigt werden.

4. Mehr Flexibilität während der Bauphase

Sie haben sich bei Vertragsschluss für eine Zentralheizung entschieden, möchten diese jedoch zugunsten einer Fußbodenheizung während der Bauphase aus dem Bauplan streichen lassen, dann ist das Bauunternehmen verpflichtet, Ihnen ein Angebot über die Änderung im Bauplan auszustellen und dieses entsprechend der Vereinbarungen in den Bauvertrag zu integrieren. Kommt das Bauunternehmen Ihrem Änderungswunsch binnen 30 Tagen nicht nach, dann haben Sie das Recht die Änderung in Textform einfach anzuordnen.

Fazit

Die seit 1. Januar 2018 geltenden Änderungen im deutschen Bauvertragsrecht geben Ihnen als privater Häuslebauer wirksame Hebel an die Hand, um Ihre Ansprüche an das ausführende Bauunternehmen wirksam durchzusetzen. Trotzdem sollten Sie sich schon lange vor der konkreten Bauplanung auf die Suche nach Handwerkern machen, die seriös und kompetent Ihren Traum vom Eigenheim umzusetzen wissen. Handwerkerplattformen bilden hier eine wertvolle Informationsquelle, um Erfahrungsberichte von Kunden zu lesen, mehr über die Spezialisierungen der einzelnen Betriebe zu erfahren und schließlich den zu Ihren Ansprüchen passenden Handwerker zu finden.

 

Ein redaktioneller Beitrag von Texterstellung Fehrenbacher, Konstanz

 

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