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Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Handwerksberufe

Neuigkeiten

13. Dezember 2019

Gestern wurde im Bundestag die Wiedereinführung der Meisterpflicht für folgende zwölf Handwerke verabschiedet:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Wer in diesen zwölf Gewerken einen eigenen Handwerksbetrieb gründen möchte, muss künftig wieder einen Meistertitel besitzen. Betriebe, welche derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr selbständiges Handwerk ausüben und sollen Bestandsschutz haben.

2004 war für insgesamt 53 Gewerke die Meisterpflicht aufgehoben worden. Grund dafür war es, den Wettbewerb zu fördern und die Unternehmensgründung zu erleichtern. Dazu zählten auch diese zwölf Gewerke, für die nun die Meisterpflicht wieder eingeführt wurde.

Was sagt die Politik dazu?

Mit der Rückkehr zur Meisterpflicht soll, laut schwarz-roter Koalition, das Handwerk gestärkt werden. Es geht insbesondere darum, die Qualität für die Kundschaft und eine bessere Ausbildung für den Nachwuchs im Handwerk zu gewährleisten, so Wirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU).

Die Monopolkommision (ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung) warnt vor negativen Folgen für die Endkunden. Die Rückkehr der Meisterpflicht könnte zu längeren Wartezeiten und zu einem Preisanstieg führen. Der Vorsitzende der Kommission, Achim Wambach, sagte „Die hohe Dynamik, die nach der Abschaffung des Meisterzwangs in den deregulierten Handwerksbereichen zu beobachten war, wird nun ohne Not ausgebremst.“

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