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Handwerkerstunde

13. Januar 2020

Fachgerechte Handwerksleistung hat Ihren Preis!


Gerne möchte ich Ihnen Erläutern warum wir als Innungs- und Meisterfachbetrieb uns an den Verrechnungssätzen des Fachverbands orientieren.

Die Verrechnungssätze die in den letzten Jahren auf dem Markt waren sind mehr als unverhältnismäßig und das hat dazu geführt das viele Mitarbeiter nicht gut geschult wurden und keinen entsprechenden Lohn erhalten haben. Bedenken Sie, dass ein ungeschulter Mitarbeiter die doppelte Zeit für die Fehlersuche benötigt, unterm Strich würde das bedeuten das Sie trotz geringem Verrechnungssatz mehr zahlen als bei den Unternehmen die einen gerechten Verrechnungssatz verlangen. Als Innungsbetrieb setzen wir uns für eine gerechte Bezahlung der Löhne und für die stetige Weiterbildung der Techniker ein.


AUF EIN WORT: Fachgerechte Handwerkerleistung hat ihren Preis!Hier ein typischer Fall:Der Kunde gibt einen Reparaturauftrag und es kommt ein Monteur. Beiläufig fragt ihn der Kunde, wie viel sein Meister ihm denn pro Stunde zahlt. Die Antwort: 19,94 €. Dann kommt später die Rechnung mit einem Stundenverrechnungssatz von 64,71 € ohne Mehrwertsteuer.„Schöne Gewinnspanne!“ denkt der Kunde verärgert.Was er aber nicht bedenkt. Der Meister hat seinem Monteur auch während der Urlaubstage, der Feiertage oder Krankheit seinen Lohn zu zahlen. Im Durchschnitt werden von den jährlich 1930 bezahlten Stunden dem Kunden nur 1.400 Stunden in Rechnung gestellt. Außerdem zahlt der Meister seinem Monteur 50% zusätzliches Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und vermögens-wirksame Leistungen und des Weiteren auf alle diese Zahlungen den Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung sowie die Berufsgenossenschaftsabgabe usw. Diese zusätzlichen Personalkosten belaufen sich auf etwa 90% des Monteurlohnes oder im vorliegenden Fall auf ca. 17,95 €.


Um seinem Monteur also 19,94 zahlen zu können, müsste der Meister von seinem Kunden schon 37,89 € fordern. Darüber hinaus entstehen in einem Handwerksbetrieb aber noch weitere Kosten wie beispielsweise Gehälter für technisches und kaufmännisches Personal, Büro- und Energiekosten, Steuern, Beiträge und Versicherungen, Abschreibungen und Reparaturen, Werbung usw. Die Verwaltungs- und allgemeinen Geschäftskosten liegen in unserem Handwerk bezogen auf den Monteurlohn bei mehr als 105% oder im vorliegenden Fall bei etwa 20,94 €.


Zusammen sind das

19,94 € + 17,95 € + 20,94 € = 58,83 €Hinzu kommt ein Zuschlag für Wagnis und Gewinn von 10%.


So ergibt sich für einen Monteur ein Stundenverrechnungssatz von 64,71 €ohne Berücksichtigung der vertraglich zu zahlenden Auslösungen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Quelle: Fachverband SHK Hessen

Im Zusammenhang mit dem Materialaufschlag wird fälschlicherweise immer wieder behauptet, das Handwerk würde seinen Stundenverrechnungssatz alleine durch das Material subventionieren. Diese Aussage ist in der Form falsch und führt vor allen bei den Kunden zu falschen Schlüssen. „Subventionieren“ klingt so, als würde das Handwerk aus einer Laune heraus, das Material künstlich verteuern. Tatsächlich verursacht die Materialwirtschaft eines Betriebes erhebliche Kosten. Zur Verdeutlichung seien nur einige Positionen genannt: allgemeine Stammdatenpflege, Preisanfragen für Projekte, Bestellungen, Kontrollen, Lagerung, Verschnitt, Bruch, Schwund, etc. Hinzukommen Besichtigungstermine, telefonische Beratungen sowie eine Notdienstbereitschaft.

Der Aufschlag auf das Material dient zur Abdeckung dieser Kosten und stellt damit eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit dar. Wir bringen auch gerne immer die Beispiele aus der Automobilbranche oder auch aus der Gastronomie, eine namenhafte KFZ Werkstatt verbaut auch keine bereitgestellten Materialien oder das Restaurant das mitgebrachte Schnitzel. Es ist also kein böser Wille, dass wir kein bereitgestelltes Material einbauen, sondern aus betriebswirtschaftlichen und Versicherungstechnischen Gründen für uns nicht möglich.

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