Ü-Zeichen – Übereinstimmungszeichen


Beschreibung der Auszeichnung/Mitgliedschaft
Mit dem Anbringen des Ü-Zeichens erklären wir die Übereinstimmung unserer Bauproduktes mit der in der Bauregelliste A, Teil 1, aufgeführten technischen Regel bzw. mit dem entsprechenden Verwendbarkeitsnachweis.