Austausch von Ölheizungen und das aktuelle Förderprogramm

1. Oktober 2020

Von einem generellen Verbot von Ölheizungen und einer allgemeinen Austauschpflicht ist momentan nicht die Rede.Viele Politiker und Medien haben ein „Verbot der Ölheizung“ erwähnt, aber nicht darauf hingewiesen, dass sich dieses Verbot ab 2026 nur auf die Neuinstallation von Ölheizungen als einzige Energiequelle mit fossilem Brennstoff im Haus bezieht. Öl-Brennwerttechnik im Zusammenspiel mit erneuerbarer Energie (z.B. Solarthermie) ist auch ab 2026 noch als Neuinstallation möglich.


Die Austauschpflicht wird sehr oft mit der gesetzlich vorgeschriebenen Erneuerung von Heizkesseln verwechselt: Der Gesetzgeber schreibt in der EnEV (Energieeinsparverordnung) vor, dass alte Heizungen ausgetauscht werden müssen, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen. Dabei ist entscheidend, wann der Heizkessel das erste Mal in Betrieb genommen wurde und mit welcher Kessel-Technologie dieser arbeitet. Anlagen die älter als 30 Jahre sind, nicht über Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik verfügen und eine Leistung zwischen 4kW und 400kW haben, fallen unter die Austauschpflicht.


 Dank des aktuellen Förderprogramms der BAFA ist die Erneuerung Ihres Heizkesselsystem und die damit einhergehende Umstellung auf Brennwerttechnik mit einem Anteil an regenerativen Energien so günstig wie noch nie. Das absolute Förder-Highlight ist jedoch der Ersatz Ihres alten Kessels durch eine Wärmepumpe. Hier sind bis zu 45% Zuschuss zu den Kosten der gesammten Maßnahme möglich!Doch bedenken Sie: Wärmepumpen können nicht in jedem Objekt eingesetzt werden!Eine vorherige Prüfung Ihres Objektes auf Eignung ist notwendig.Weitere Informationen erhalten Sie  unter www.bafa.de oder direkt bei uns.