Gibt es aufgrund des Klimapakets eine Austauschpflicht für Ölheizungen?

29. September 2020

Grundsätzlich sieht das aktuelle Klimapaket der Bundesregierung vor, dass eine herkömmliche Ölheizung ab 2026 nicht mehr eingebaut werden darf. Das heißt aber nicht, dass diese Art des Heizens komplett verschwindet, denn es ist danach immer noch möglich, eine Ölheizung zu installieren.


Zusammenfassung und Check: Gibt es aufgrund des Klimapakets eine Austauschpflicht für Ölheizungen?

Nein. Niemand zwingt Sie zum Austausch, solange die Anforderungen der EnEV eingehalten werden.


Wird meine bestehende und funktionierende Ölheizung verboten? 

Nein. Sie dürfen Ihre Ölheizung weiterhin betreiben. Falls Ihre Heizung allerdings das Alter von 30 Jahren überschreitet und weitere Aspekte zutreffen, müssen Sie den Austausch gemäß EnEV vornehmen.


Ich plane gerade den Einbau einer Ölheizung. Ist das erlaubt?

Ja, Sie dürfen ein modernes Öl-Brennwertgerät anschaffen und auch weiter betreiben. Ab 2026 ist der Einbau einer Öl-Brennwertheizung dann aber nur noch möglich, wenn sie zusammen mit erneuerbaren Energien (z.B. Wärmepumpe, Solarthermie) als Hybridheizung betrieben wird. 


Macht ein Austausch meiner alten Ölheizung jetzt Sinn?

Ja, unbedingt. Sie erhalten eine um 10% höhere Förderung (und damit bis zu 45% insgesamt), wenn Sie Ihre alte Ölheizung gegen eine Hybridheizung oder eine Wärmepumpe austauschen. Wichtig zu wissen: Die Förderung von Brennwert-Ölheizungen als alleinige Beheizung gibt es nicht mehr.