WHG-Fachbetriebsurkunde


Eintragungsdatum
2006
Beschreibung der Auszeichnung/Mitgliedschaft
Verpflichtender Grundkurs gemäß §62 AwSV für die betrieblich verantwortliche Person in einem WHG-Fachbetrieb. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur von dafür qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Eine Voraussetzung ist, dass eine betrieblich verantwortliche Person über die vorgeschriebene Qualifikation verfügt, die die Einhaltung der Anforderungen des WHG gewährleistet.