Schäden an einer abwassertechnischen Anlage müssen beseitigt werden. In der Prüfungsbescheinigung legen die Sachverständigen die Schwere der festgestellten Schäden fest. Je nach Schwere der Schäden gelten grundsätzlich folgende Sanierungsfristen:
Im Einzelfall kann die Stadt bzw. Gemeinde die Sanierungsfristen nach pflichtgemäßem Ermessen verlängern oder verkürzen. Für eine hochwertige Sanierung bedarf es einer sorgfältigen Planung und genauen Beurteilung, welche Verfahren unter Beachtung der statischen, baulichen und hydraulischen Erfordernisse in Frage kommen...
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Schäden an einer abwassertechnischen Anlage müssen beseitigt werden. In der Prüfungsbescheinigung legen die Sachverständigen die Schwere der festgestellten Schäden fest. Je nach Schwere der Schäden gelten grundsätzlich folgende Sanierungsfristen:
Im Einzelfall kann die Stadt bzw. Gemeinde die Sanierungsfristen nach pflichtgemäßem Ermessen verlängern oder verkürzen. Für eine hochwertige Sanierung bedarf es einer sorgfältigen Planung und genauen Beurteilung, welche Verfahren unter Beachtung der statischen, baulichen und hydraulischen Erfordernisse in Frage kommen um die Schäden an Ihrer abwassertechnischen Anlage zuverlässig zu beseitigen und dauerhaft Kosten zu sparen. Da eine Nutzungsdauer von 50 Jahren angestrebt werden muss. Es wird in drei Sanierungsarten unterschieden:
Der Sanierungserfolg ist dann unmittelbar durch eine erneute Zustands- und Funktionsprüfung nachzuweisen.
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