Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer - Region Stuttgart


Beschreibung der Auszeichnung/Mitgliedschaft

"Sachverständiger" kann sich jeder nennen - doch die Bezeichnung "öffentlich bestellter Sachverständiger" schützt § 132 a des Strafgesetzbuchs strafrechtlich. Wir vereidigen innerhalb der Region Stuttgart die öffentlich bestellten Sachverständigen der einzelnen Gewerke. Derzeitig sind 124 Sachverständige von uns öffentlich bestellt und vereidigt. 

Wir überprüfen vor Beginn und während der Dauer ihrer gutachterlichen Tätigkeit die Eignung und die Sachkenntnis der bestellten Experten. Während dieser Zeitspanne sind unsere Fachleute dazu verpflichtet, die Bezeichnung "von der Handwerkskammer Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" sowie den Sachverständigen-Rundstempel zu führen und auf Verlangen ihren Sachverständigenausweis vorzulegen. Jeder Sachverständige des Handwerks ist zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Ihr Wissen stellen die Sachverständigen im Rahmen eines kostenpflichtigen Auftrags zur Verfügung.