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Weiterempfehlung
E-Check – Der „TÜV“ für Ihre Elektroanlage
Für gewerbliche Betriebe gilt, dass mindestens alle vier Jahre die elektrische Anlage und die ortsfesten Geräte überprüft werden müssen. Ortsveränderliche Geräte sollten sogar alle 6 Monate geprüft werden. Das Einhalten der Vorschriften wird von der Berufsgenossenschaft überprüft.
Für privat genutzte Gebäude und Wohnungen gelten seit 1997 Prüfpflichten. Der Eigentümer haftet für den einwandfreien Zustand der Elektroanlage. Besonders als Vermieter sollten Sie bei jedem Mieterwechsel einen E-Check durchführen.Weitere Informationen rund um das Thema Elektro-TÜV:
Serviceleistungen von Josef van Treeck GmbH
E-Check