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Ausgezeichnet
31. August 2026
Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Heizungsgesetz anders – und funktioniert anders. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das GEG. Was das für Ihre Heizung bedeutet, in 60 Sekunden 🔧
Die freie Heizungswahl ist zurück
Die starre 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien ist gestrichen. Wärmepumpe, Gas, Öl, Pellets, Fernwärme – Sie entscheiden wieder nach Gebäude und Budget, nicht nach Vorschrift.
Ihre alte Heizung darf bleiben
Die 30-Jahre-Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel ist ersatzlos entfallen. Bestandsanlagen genießen weiter Bestandsschutz. Getauscht wird, wenn sich eine Reparatur nicht mehr lohnt – nicht, weil ein Datum es verlangt.
Neu ab 2029: die „Bio-Treppe" (§ 43 GModG)
Wer nach dem 29.07.2026 eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss stufenweise klimafreundliche Brennstoffe einsetzen:
10 % ab 2029 → 15 % ab 2030 → 30 % ab 2035 → 60 % ab 2040
⚠️ Wichtig: Das gilt nur für neu eingebaute Anlagen. Ihre bestehende Heizung ist davon nicht betroffen.
Auch möglich: eine Hybridlösung mit Wärmepumpe oder – bis Ende 2034 – eine Solarthermieanlage erfüllt die Anforderung ebenfalls.
Förderung: jetzt handeln lohnt sich doppelt
Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) läuft weiter – seit 21.07.2026 mit bis zu 80 % Zuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Aber: Die Sätze sinken schrittweise, ab Februar 2027 greift die Degression beim Klimageschwindigkeitsbonus. Gefördert werden nur erneuerbare Systeme (Wärmepumpe, Pellets, Solarthermie, Wärmenetzanschluss) im Bestandsgebäude – Gas- und Ölheizungen nicht.
Unser Rat: Rechnen Sie nicht in Vorschriften, sondern in Betriebskosten. Ein Gaskessel ist heute erlaubt – aber ab 2029 brauchen Sie dafür Bioanteile, und die sind knapp und teuer.
📞 Unsicher, was für Ihr Haus wirtschaftlich ist? Wir schauen es uns an – ehrlich und ohne Verkaufsdruck.
Quellen: GModG, BGBl. 2026 I Nr. 226 (verkündet 28.07.2026) | KfW-Programm 458, BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026 | Stand: 31.08.2026