Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten für die Optimierung Ihrer Heizungsanlage

29. Dezember 2020

Das Zuschussprogramm 430 der KfW

Mit dem Zuschuss-Programm 430 Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW Sie als Privatperson, wenn Sie z.B. Ihre Heizungsanlage erneuern oder optimieren.

Die wichtigsten Punkte hinsichtlich der Einzelmaßnahme Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst. 


Was wird gefördert?

Mit diesem Programm fördert die KfW die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Hierzu zählt die Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage, z.B. die Umstellung auf Brennwerttechnik.


Wer wird gefördert?

Die KfW fördert Sie als Privatperson – unabhängig von Ihrem Alter – wenn Sie

  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung sind.
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung sind.
  • eine Wohnungs­eigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind.


Die Konditionen

Einzelmaßnahmen werden mit 10 % Ihrer förderfähigen Kosten, max. bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit gefördert.


Die Beantragung der Fördermittel

Eine feste Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines bei der KfW registrierten Experten für Energieeffizienz. Dieser führt die Beantragung durch.

Gerne nennen wir Ihnen einen Ansprechpartner.


Sämtliche Detailinformationen stehen für Sie auf der Homepage der Kfw unter www.kfw.de zur Verfügung.