Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung 'staatlich geprüfter Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechniker'


Beschreibung der Auszeichnung/Mitgliedschaft

Berechtigung kann nach erfolgreich abgeschlossener, zweijähriger Ausbildung an der Fachschule für Technik, erhalten werden.