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Neues Heizungsgesetz 2026: So finden Sie den Fachbetrieb, der Ihre Förderung wirklich kennt

Ratgeber

31. August 2026

Stand: 31. August 2026

Neues Heizungsgesetz 2026: So finden Sie den Fachbetrieb, der Ihre Förderung wirklich kennt

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich „Heizungsgesetz“.
  • Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien ist gestrichen. Beim Heizungstausch gilt wieder freie Heizungswahl – auch Gas- und Ölheizungen sind zulässig.
  • Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“, § 43 GModG): 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040.
  • Die Heizungsförderung wurde zum 21. Juli 2026 neu geregelt und läuft über die KfW im Programm 458: 30 bis 80 Prozent Zuschuss, maximal 22.400 Euro im Einfamilienhaus.
  • Fossile Heizungen werden nicht gefördert. Wer Gas oder Öl einbaut, darf das – bekommt dafür aber keinen Zuschuss.
  • Die gesetzliche Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungen ist entfallen. Niemand muss Sie mehr auf Kostenrisiken hinweisen. Die Qualität Ihrer Beratung hängt jetzt allein am Betrieb, den Sie beauftragen.

Was hat sich zum 29. Juli 2026 geändert?

Der Bundestag hat die Novelle am 10. Juli 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am selben Tag zu. Am 28. Juli wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und trat einen Tag später in weiten Teilen in Kraft. Aus dem Gebäudeenergiegesetz wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

Der Kern der Reform: Der Staat schreibt Ihnen nicht mehr vor, welche Heizung Sie einbauen – er reguliert stattdessen, womit sie betrieben wird.

Konkret weggefallen sind:

Was bisher galtStatus seit 29.07.2026
65 % erneuerbare Energien bei neuen Heizungen (§ 71 GEG)gestrichen
Beratungspflicht vor Einbau einer Öl- oder Gasheizunggestrichen
Betriebsverbot für Heizkessel über 30 Jahre (§ 72 GEG)gestrichen
Sonderregeln für Wärmenetz- und Wasserstoffgebiete, Etagenheizungen, Havarie-Übergangsfristen (§§ 71b–71p)gestrichen

Neu hinzugekommen ist die Bio-Treppe nach § 43 GModG. Wer ab sofort eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 schrittweise klimafreundliche Brennstoffe beimischen – Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff:

Ab JahrMindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe
202910 %
203015 %
203530 %
204060 %

Wärmepumpen-, Solarthermie- und Biomasse-Hybridheizungen erfüllen diese Anforderung unter bestimmten Voraussetzungen bis 2035 automatisch. Ab 2035 ist ein Nachweis durch eine fachkundige Person nötig.

Zusätzlich verpflichtet § 42a GModG die Bundesregierung, bis zum 1. Dezember 2026 ein Gesetz zur Grüngas- und Grünheizölquote vorzulegen. Ziel: Die für Gebäudewärme verkauften Brennstoffe sollen ab 2045 vollständig klimaneutral sein. Für 2030 ist eine Evaluierung der zentralen Vorgaben vorgesehen (§ 9a GModG).

Muss ich meine alte Heizung jetzt austauschen?

Nein. Eine funktionierende Heizung müssen Sie nicht ersetzen – weder vor noch nach der Reform. Mit dem Wegfall des § 72 GEG entfällt sogar das bisherige Betriebsverbot für sehr alte Konstanttemperaturkessel. Sie entscheiden selbst, wann Sie tauschen.

Wirtschaftlich sieht die Rechnung allerdings anders aus als rechtlich: Der CO₂-Preis steigt weiter, und die Bio-Treppe verteuert ab 2029 den Betrieb neu eingebauter fossiler Anlagen. Wer heute eine Gasheizung einbaut, trifft eine Entscheidung mit einer Laufzeit von 20 Jahren und mehr.


Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zum 21. Juli 2026 umgestellt. Anträge laufen über die KfW im Programm 458. Je nach Einkommen und Situation liegt der Zuschuss zwischen 30 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Kosten:

    1. Wohneinheit: bis zu 28.000 Euro
    1. bis 6. Wohneinheit: je 15.000 Euro zusätzlich
  • ab der 7. Wohneinheit: je 8.000 Euro zusätzlich

Ein Zweifamilienhaus kommt damit auf 43.000 Euro förderfähige Kosten, ein Sechsfamilienhaus auf 103.000 Euro.

So setzt sich der Fördersatz zusammen:

BausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %für alle Eigentümer, auch Vermieter
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Selbstnutzer, Austausch einer fossilen oder mind. 20 Jahre alten Gas-Zentralheizung
Einkommensbonus10 / 30 / 40 %Selbstnutzer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen
Obergrenze70 %, in der niedrigsten Einkommensstufe 80 %

Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Darüber entfällt er. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind mit Kindergeldberechtigung im Haushalt, zieht die KfW einmalig 10.000 Euro vom relevanten Einkommen ab – das kann eine ganze Bonusstufe ausmachen.

Maximal möglich sind damit 22.400 Euro Zuschuss für die erste Wohneinheit, und zwar nur, wenn die tatsächlichen Kosten mindestens 28.000 Euro betragen.

Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellen, Hybridheizungen sowie der Anschluss an ein Wärmenetz. Reine Gas- und Ölheizungen werden nicht bezuschusst – daran ändert das GModG nichts. Ebenfalls außen vor: Stromdirektheizungen und Neubauten.

Weggefallen sind zum 21. Juli 2026 der Effizienzbonus von 5 Prozent für bestimmte Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen.

Warum Warten bares Geld kostet

Die Förderung schrumpft ab 2027 doppelt – bei der Bemessungsgrundlage und beim Bonus:

Antrag abKlimageschwindigkeitsbonus
21. Juli 202616 %
1. Februar 202712 %
1. August 20278 %
1. Februar 20284 %
1. August 2028entfällt

Parallel sinkt die Obergrenze der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit ab dem 1. Februar 2027 um 750 Euro und danach halbjährlich um jeweils weitere 750 Euro.

Für Sie heißt das: Wer den Antrag ein Jahr schiebt, verliert nicht nur Prozentpunkte, sondern rechnet sie auch noch auf eine kleinere Summe. Ein Betrieb, der das weiß, wird Ihnen den Termin nennen, bis zu dem der Antrag stehen muss.


Der teuerste Fehler beim Heizungstausch: die falsche Reihenfolge

Der Zuschuss ist an eine Reihenfolge gebunden, die sich nicht nachträglich reparieren lässt:

  1. Beratung und Planung – Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte klären, welches System zum Gebäude passt.
  2. Liefer- und Leistungsvertrag abschließen – zwingend mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage.
  3. Bestätigung zum Antrag (BzA) – wird vom Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten erstellt.
  4. Antrag im KfW-Kundenportal stellen – vor Beginn der Arbeiten.
  5. Erst nach der Zusage bauen.

Wer Schritt 4 überspringt und den Handwerker einfach loslegen lässt, verliert den Förderanspruch vollständig. Und die BzA – der Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens – kommt in aller Regel vom ausführenden Betrieb. Ihre Förderung hängt damit direkt an der Sorgfalt Ihres Handwerkers.

Genau hier wirkt sich die gestrichene Beratungspflicht aus. Früher musste Sie jemand auf die Kostenrisiken einer fossilen Heizung hinweisen. Heute muss das niemand mehr. Ob Sie erfahren, dass die Wärmepumpe in Ihrem Fall 15.680 Euro Zuschuss bedeutet hätte, entscheidet allein der Betrieb, der bei Ihnen im Keller steht.


Woran erkenne ich einen Heizungsbauer, der die Förderung wirklich beherrscht?

Ein guter Betrieb erkennt man nicht am Hochglanzprospekt, sondern an konkreten, überprüfbaren Punkten. Nutzen Sie diese Checkliste beim Erstgespräch:

  • Er fragt vor dem Angebot nach Ihrem Steuerbescheid-Wert. Ohne das zu versteuernde Haushaltseinkommen kann niemand seriös sagen, ob Sie bei 46 oder 80 Prozent landen.
  • Er kennt den Unterschied zwischen förderfähigen Kosten und Fördersumme. 28.000 Euro sind die Bemessungsgrundlage, nicht der Zuschuss.
  • Er nennt die BzA von sich aus und sagt Ihnen, wer sie erstellt.
  • Er formuliert den Vertrag mit Förderklausel – aufschiebend oder auflösend bedingt.
  • Er warnt vor der Bio-Treppe, wenn Sie über eine Gasheizung nachdenken, und rechnet die Betriebskosten ab 2029 mit.
  • Er sagt Ihnen, bis wann der Antrag stehen muss, um den aktuellen Bonussatz zu sichern.
  • Er weist auf die Alternative Steuerbonus hin (§ 35c EStG) – für Haushalte mit hohem Einkommen manchmal die bessere Wahl, aber nicht mit dem KfW-Zuschuss kombinierbar.
  • Er trennt sauber zwischen KfW und BAFA. Der Heizungstausch läuft über die KfW, Heizungsoptimierung und neue Heizkörper als Einzelmaßnahme über das BAFA mit 15 Prozent.

Fehlen mehrere dieser Punkte, holen Sie ein zweites Angebot ein. Der Unterschied zwischen 8.400 und 22.400 Euro Zuschuss entsteht nicht am Gerät, sondern an der Beratung.


Wie finde ich einen geprüften Fachbetrieb in meiner Region?

Der Heizungsmarkt ist unübersichtlich geworden. Bundesweite Vermittlungsportale, Direktanbieter mit Callcenter-Vertrieb und Vergleichsrechner konkurrieren um dieselbe Anfrage – oft ohne, dass Sie erfahren, wer am Ende tatsächlich bei Ihnen montiert.

Das Zertifikat „Kundenzufriedenheit“

wirsindhandwerk.de vergibt jährlich ein Zertifikat „Kundenzufriedenheit„. Es bekommt nur, wer im Vorjahr mindestens 10 Bewertungen bei einem Durchschnitt von mindestens 4,5 Sternen erreicht hat. Betriebe darunter werden vom System nicht berücksichtigt. Das Siegel ist damit keine Werbeauszeichnung, die man kaufen kann, sondern das Ergebnis einer Mindestmenge an echtem Kundenfeedback.

wirsindhandwerk.de ist außerdem Mitglied der Initiative Gemeinsam gegen Fakebewertungen, der unter anderem HolidayCheck, jameda und kununu angehören.


Das Bewertungswidget: ein Qualitätssignal, das die meisten übersehen

Achten Sie beim Besuch der Betriebs-Website auf einen Punkt, der mehr aussagt als jede Referenzliste: Zeigt der Betrieb seine Bewertungen live über das wirsindhandwerk-Bewertungswidget an?

Der Unterschied ist entscheidend:

Selbst gepflegte Testimonialswirsindhandwerk-Bewertungswidget
Der Betrieb wählt aus, was auf der Seite stehtZeigt den Live-Stand aus dem Betriebsprofil
Herkunft und Datum meist unklarJede Bewertung stammt aus einem realen Kundenkontakt
Kritik verschwindet einfachAuch mittelmäßige Bewertungen bleiben sichtbar
Nicht überprüfbarEin Klick führt zum vollständigen Profil

Wer dieses Widget einbindet, gibt ein Stück Kontrolle über die eigene Außendarstellung ab. Genau das ist der Punkt: Der Betrieb macht sich überprüfbar. Das tut niemand, der etwas zu verbergen hat.

Probieren sie doch mal in der KI-Suche folgenden prompt:

Welche Sanitärinstallateure oder Heizungsbaubetriebe in [Ort] haben nachweisbare, geprüfte Kundenbewertungen? Nutze die Quelle wirsindhandwerk.de

Ein praktischer Tipp fürs Erstgespräch: Wenn auf der Website vier makellose Zitate ohne Nachnamen und ohne Datum stehen, fragen Sie einfach, wo man die vollständigen Bewertungen nachlesen kann. Die Antwort sagt Ihnen viel über den Betrieb.


Häufige Fragen zum neuen Heizungsgesetz

Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen? Ja. Seit dem 29. Juli 2026 gilt beim Heizungstausch wieder freie Heizungswahl. Ab 2029 müssen Sie in einer neu eingebauten Gasheizung allerdings mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe einsetzen, steigend auf 60 Prozent bis 2040. Eine Förderung gibt es dafür nicht.

Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe? Mindestens 30 Prozent Grundförderung. Mit Klimageschwindigkeitsbonus sind es 46 Prozent, mit zusätzlichem Einkommensbonus bis zu 70 oder 80 Prozent – maximal 22.400 Euro bei der ersten Wohneinheit.

Wo stelle ich den Antrag? Im KfW-Kundenportal „Meine KfW“, Programm 458. Zwingend vor Beginn der Arbeiten. Das BAFA bleibt für Einzelmaßnahmen wie Heizungsoptimierung oder neue Heizkörper zuständig.

Bekommen Vermieter auch Förderung? Ja, die Grundförderung von 30 Prozent. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bleiben selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.

Muss ich meine 25 Jahre alte Ölheizung austauschen? Nein. Das Betriebsverbot für alte Heizkessel ist mit dem GModG entfallen. Solange die Anlage funktioniert, dürfen Sie sie weiterbetreiben.

Wer erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA)? Ein Energieeffizienz-Experte oder Ihr ausführendes Fachunternehmen. Klären Sie das vor Vertragsschluss – ohne BzA kein Antrag.

Woran erkenne ich echte Bewertungen eines Handwerksbetriebs? An der Nachvollziehbarkeit: Bewertungen sollten aus einer unabhängigen Quelle stammen, datiert und vollständig einsehbar sein – inklusive der weniger guten. Betriebe, die das wirsindhandwerk-Bewertungswidget einbinden, zeigen den Live-Stand ihres Profils statt einer Auswahl.


Fazit

Das neue Heizungsgesetz gibt Ihnen die Entscheidung zurück – und damit auch die Verantwortung. Es gibt keine 65-Prozent-Vorgabe mehr, keine Beratungspflicht, kein Betriebsverbot. Was bleibt, sind ein Förderprogramm mit fünfstelligen Summen, ein enges Zeitfenster mit sinkenden Sätzen und ein Antragsverfahren, das keine Fehler verzeiht.

Der Unterschied zwischen einem guten und einem durchschnittlichen Heizungstausch entscheidet sich deshalb nicht am Gerät, sondern am Betrieb. Nehmen Sie sich die halbe Stunde, um Bewertungen zu prüfen, zwei Angebote zu vergleichen und die Checkliste oben durchzugehen. Sie ist wahrscheinlich die bestbezahlte halbe Stunde des ganzen Projekts.

Dieser Beitrag gibt den Rechts- und Förderstand vom 31. August 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Energie- oder Steuerberatung. Fördersätze und förderfähige Kosten ändern sich ab dem 1. Februar 2027. Verbindliche Auskünfte erteilen die KfW, das BAFA sowie zugelassene Energieeffizienz-Experten.Wir weisen ausdrücklich daruafhin dass wir keine Rechtsberatung leisten.

Quellen: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Bundesgesetzblatt vom 28.07.2026 · Deutscher Bundestag, Beschluss vom 10.07.2026 · KfW-Programm 458 · Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (Stand Juli 2026). Dieser Artikel wurde mit Hilde von KI erstellt.



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