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Checkliste: Was müssen Handwerker bei der Unternehmensgründung beachten?

Für Handwerker

26. Februar 2020

Für die Gründung eines Handwerksunternehmens gelten im Prinzip die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie bei anderen Unternehmen auch. Es sind jedoch zusätzlich ein paar handwerksspezifische Besonderheiten zu beachten. Je nachdem, um welche Art von Gewerbe es sich handelt, sind zusätzliche Eintragungen und auch Qualifikationen erforderlich. Welche Bestimmungen es gibt und welche der verschiedenen möglichen Unternehmensformen sich am besten eignet, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Hier bringen wir etwas Licht in den Dschungel der Bestimmungen.

Gewerbe, wirsindhandwerk.de

Die Eintragung bei der Handwerkskammer: Zulassungsfreie, zulassungspflichtige Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe

Einer der ersten Schritte bei der Neugründung eines Handwerksunternehmens ist die Eintragung bei der Handwerkskammer. Für diese Eintragung ist maßgeblich, welches Handwerk ausgeübt werden soll. Zum Handwerk werden drei verschiedene Gewerbeformen gezählt, je nachdem, um welche Berufsgruppen es sich handelt. Man unterscheidet zwischen zulassungsfreien, zulassungspflichtigen Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben.

Zulassungspflichtige Handwerke sind diejenigen Gewerbe, die Anlage A der Handwerksordnung entsprechen. Eine Betriebsgründung ist dann zulässig, wenn der Inhaber eine Meisterqualifikation hat. Zulassungspflichtige Handwerke müssen in die Handwerksrolle eingetragen werden.

Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe sind solche, die den Anlagen B1 bzw. B2 der Handwerksordnung entsprechen. Für sie ist nur ein Eintrag in das Gewerbeverzeichnis erforderlich. Das bedeutet, dass solche Betriebe auch ohne Meisterprüfung geführt werden dürfen.

Meisterpflicht – wann gilt sie?

Wie im vorherigen Abschnitt bereits beschrieben, besteht eine Meisterpflicht, wenn ein Handwerksbetrieb in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig geführt wird. Wer einen Betrieb gründen möchte, ohne selbst eine Meisterprüfung abgelegt zu haben, muss stattdessen einen Betriebsleiter mit der entsprechenden Qualifikation einstellen.

Im Februar 2020 gab es eine Änderung der Handwerksordnung, bei der für zwölf weitere Handwerke wieder die Meisterpflicht eingeführt wurde. Damit besteht nunmehr für 51 Handwerksberufe Meisterpflicht für die Führung eines selbständigen Betriebs.

Eintrag in der Handwerkskammer

Die Eintragspflicht in der Handwerkskammer besteht für alle Handwerks- und handwerksähnlichen Betriebe, unabhängig davon, ob sie zulassungspflichtig sind oder nicht. Je nachdem, ob ein Betrieb der Anlage A, B1 oder B2 der Handwerksordnung entspricht, muss er in das entsprechende Verzeichnis der Handwerkskammer eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt persönlich durch den Betriebsgründer und ist gebührenpflichtig.

Beitragspflicht

Für alle Handwerksbetriebe besteht Beitragspflicht in der Handwerkskammer. Für Gründer, die ihr Gewerbe zum ersten Mal anmelden, sowie für handwerkliche Kleinunternehmen gelten jedoch Sonderregelungen:

Kleinunternehmen sind beitragsfrei, wenn ihr Jahresgewinn den Betrag von 5200 Euro nicht überschreitet.

Gründer und Gründerinnen, die ihr Gewerbe zum ersten Mal anmelden, sind im Jahr der Anmeldung beitragsfrei und zahlen im zweiten und dritten Jahr die Hälfte des Grundbetrags. In diesen Jahren sowie im vierten Jahr zahlen sie keine Zusatzbeiträge.

Rentenversicherungspflicht

Selbständige Handwerker, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben, gehören zu den Berufsgruppen, für die eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht besteht. Für zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe besteht keine Rentenversicherungspflicht. Darüber, ob für einen Betrieb Versicherungspflicht besteht oder nicht, entscheidet die Eintragung gemäß der jeweiligen Anlage bei der Handwerkskammer.

Berufsgenossenschaftspflicht:

Diese gilt für alle Handwerksbetriebe, unabhängig von der Art des ausgeübten Handwerks. Die Berufsgenossenschaft ist unter anderem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Anmeldung muss unmittelbar nach der Unternehmensgründung innerhalb der Frist von einer Woche erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn keine Mitarbeiter beschäftigt werden. Welche Berufsgenossenschaft jeweils zuständig ist, richtet sich nach der Branche. Ein Tischler oder eine Autowerkstatt werden sich bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall anmelden müssen, während für Uhrmacher, Schneidereien oder auch Klempner in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse fallen. Welche Berufsgenossenschaft für den eigenen Betrieb jeweils gilt, kann man konkret beim Spitzenverband der Berufsgenossenschaften, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erfragen.

Entscheidung über die Rechtsform

Bei jeder Unternehmensgründung muss als einer der ersten Schritte die Entscheidung getroffen werden, welche Rechtsform sich für den geplanten Betrieb am besten eignet. Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Die Möglichkeiten, die entweder als Einzelunternehmer oder als Betrieb mit Angestellten zur Verfügung stehen, sind:

  • Die GmbH
  • Die UG
  • Die Selbständigkeit als Einzelunternehmer
  • Die Aktiengesellschaft
  • Die Eingetragene Genossenschaft
  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Die Kommanditgesellschaft

Die häufigsten Rechtsformen sind die GmbH oder das Einzelunternehmen. Der wichtigste Unterschied zwischen beiden ist, dass ein Einzelunternehmer mit seinem Privatvermögen haftet und eine Gesellschaft hingegen mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Gründung als Einzelunternehmer ist die unkomplizierteste und kostengünstigste, eine GmbH ist mit mehr Aufwand und höheren Kosten verbunden. Es sind jedoch noch einige weitere juristische und steuerliche Faktoren zu berücksichtigen. Um zu entscheiden, welche Rechtsform sich für das zukünftige Unternehmen am besten eignet, bietet die Handwerkskammer eine persönliche Rechtsberatung an.

Finanzierung

Neben allen erforderlichen Anmeldungen und Genehmigungen ist die Finanzierung ein wesentlicher Teil bei der Gründung eines Unternehmens. Die erste Frage, die es zu beantworten gilt, ist der Anteil an Eigen- und Fremdkapital zur Finanzierung des Unternehmens. In Handwerksbetrieben liegt der Eigenkapitalanteil häufig unter 10 %, etwa ein Drittel aller Handwerksbetriebe finanzieren sich zu über 90 % aus Fremdkapital. Vorab sollte daher genau bestimmt werden, welches Kapital erforderlich ist, wie hoch das verfügbare Eigenkapital ist und aus welchen Quellen die weitere Finanzierung stammen soll.

Erstellung eines Businessplans

Wer Kredite und Förderungen für die Gründung und Führung seines Handwerksunternehmens in Anspruch nehmen will, muss einen soliden Businessplan erstellen. In einen solchen Businessplan gehören eine Marktanalyse mit Analyse der Mitbewerber und einer Zielgruppenbeschreibung. Auch das Alleinstellungsmerkmal in Bezug auf andere Mitbewerber gehört mit hinein. Ebenso müssen alle Kosten und Investitionen gründlich kalkuliert werden, dazu gehören auch laufende Kosten wie Strom oder Miete, Ausgaben für Werkzeugen und Materialien, evtl. Versicherungen und Genehmigungen und Kosten für Mitarbeiter.

Webauftritt

Nachdem alle Formalitäten erledigt sind und das Unternehmen gegründet wurde, steht ein letzter Schritt an. Denn heute genügt es nicht mehr, als Handwerksbetrieb einfach gut zu sein und sich auf Mundpropaganda zu verlassen. Kunden informieren sich vorab im Internet und vergleichen Leistungen, bevor sie einen Auftrag vergeben. Wer auf einen ansprechenden und informativen Webauftritt verzichtet, wird förmlich unsichtbar und überlässt der Konkurrenz das Feld. Bei der Gestaltung einer eigenen Website kommt es vor allem darauf an, dass der Kunde schnell findet, wonach er sucht. Das bedeutet, eine klare, intuitive Navigation, die den Interessenten mit möglichst wenigen Klicks zu den gesuchten Inhalten leitet, ist sehr kundenfreundlich. Auch aussagekräftige Bilder sind wichtig. Nutzen Sie diese, um Ihre Arbeiten und sich selbst zu präsentieren. Auch praktische Informationen wie Öffnungszeiten und eine Wegbeschreibung sollten verfügbar sein. Noch mehr Nutzen bringt Ihr Webauftritt, wenn Sie Ihre Unternehmensseiten in ein Portal eingliedern, auf dem Kunden Vergleiche abfragen und Bewertungen hinterlassen und einsehen können. Dies steigert Ihre Sichtbarkeit enorm, nicht nur im Portal selbst, sondern auch in Suchmaschinen. Wirsindhandwerk.de bietet diesen Service und stellt dabei sicher, dass garantiert nur echte Bewertungen veröffentlicht werden.

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