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Das Haustier mit in die Schweiz nehmen

13. November 2019

Das Haustier mit in die Schweiz nehmen

Sie wollen Ihren Hund oder Ihre Katze nicht in der alten Heimat zurücklassen? Die eigenen Haustiere können Sie zollfrei einführen, unter folgenden Voraussetzungen:

  • Das Tier muss gekennzeichnet sein, zum Beispiel mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung.
  • Sie brauchen einen Nachweis der Tollwutimpfung.
  • Sie brauchen einen EU-Heimtierpass oder von der EU anerkannte Pässe weiterer europäischer Staaten.
  • Haustiere dürfen nach dem Grenzübertritt nicht verkauft werden.

Falls Sie Hundebesitzer sind, müssen Sie nach der Einreise nicht nur sich selbst, sondern auch Ihren Vierbeiner in Ihrer Wohngemeinde anmelden. Ihr Tierarzt oder Ihre Tierärztin muss den Hund zudem innerhalb von 10 Tagen in der Schweizer Hundedatenbank anmelden.

Achtung: Die Haltung von Kampfhunden ist kantonal geregelt. Es gibt auch Kantone, die gewisse Rassen ganz verbieten. Informieren Sie sich in diesem Fall beim zuständigen Veterinäramt.

Weitere Informationen zur Einfuhr von Tieren liefert die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Gut zu wissen:

Es lohnt sich, Haustiere zu versichern. Denn es kann sehr teuer werden, Hund oder Katze bei Erkrankungen oder Unfällen von einem Tierarzt behandeln zu lassen. Nutzen Sie den Tierversicherungsvergleich von comparis.ch, um die passende Versicherung für Ihr Tier zu finden.

(Quelle comparis.ch)